AGB
Druckerei Kempf GmbH
Inhaltsverzeichnis
§1 GELTUNGSBEREICH
1. Alle Lieferungen und Leistungen einschließlich Beratungsleistungen, Auskünften, u. a. erfolgen ausschließlich auf Grundlage unserer nachstehenden allgemeinen Liefer-und Zahlungsbedingungen, sofern sie nicht mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung abgeändert oder ausgeschlossen werden.
2. Entgegenstehende oder von unseren allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, dass ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.
3. Soweit der Vertragspartner Unternehmer im Sinne von §14 BGB ist, gelten diese Bedingungen auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.
§2 PREISE
1. Unsere Preise verstehen sich netto ab Werk inkl. Verpackung, zzgl. Fracht, Porto, (sofern nicht Porto – frei Haus angeboten wurde). Versicherung sowie der am Tag der Rechnungslegung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer in EURO.
2. Nach gesonderter Vereinbarung liefern wir frei Haus.
3. Die in unserem Angebot genannten Preise basieren auf den zum jetzigen Zeitpunkt geltenden Material- und Lohnkosten und sind daher nur 3 Monate ab Angebotsdatum verbindlich.
4. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Vertragspartners einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Vertragspartner berechnet.
5. Als nachträgliche Änderung gelten auch erneute Datenübernahmen und Wiederholungen von Ausdrucken jeglicher Form, die vom Vertragspartner wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
6. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter/ übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Vertragspartner veranlasst sind, werden berechnet.
7. Gleiches gilt für Datenübertragungen (z.B. ISDN).
§3 DATENÜBERNAHME
1. Wird der Umbruch in unserem Hause erstellt, muss bei der Anlieferung von digitalen Daten (z.B. in MS Word erfasste Texte, gescannte Bilder, Bilder von Digitalkameras, Logos aus dem Web, einzubindende Anzeigen, usw.) beachtet werden, dass die Daten den Anforderungen an die Druckvorstufe genügen, damit ein
optimales Druckergebnis erreicht werden kann.
2. Werden druckfertige Daten zum Druck angeliefert, müssen die Anforderungen an„PDF-Dateien” bzw. die Anforderungen an „offene Daten” beachtet werden.
3. Unter „druckfertigen Daten“ werden Daten verstanden, denen alle notwendigen Elemente und Zeichensätze beigefügt sind und die ohne gestalterische oder technische Korrekturen ausgegeben werden können.
4. Bei Anlieferung von digitalen Daten durch den Vertragspartner übernehmen wir grundsätzlich keine Gewährleistung für Konvertierungs- oder Interpretationsfehler.
5. Eine fehlerhafte Ausgabe von digitalen Daten aufgrund von Programmfehlern und Systeminkompatibilitäten kann somit grundsätzlich nicht beanstandet werden.
6. Zur Absicherung der genannten Risiken kann ein Formproof erstellt werden (siehe
Formproof).
7. Ausgenommen von der Gewährleistungsbeschränkung sind Daten, die auf Basis eines von uns schriftlich genehmigten Prozesses erstellt und übermittelt werden.
8. Bei Datenübertragungen hat der Vertragspartner vor Übersendung jeweils den neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen.
9. Die Datensicherung und Archivierung von druckfertig angelieferten Daten obliegt allein dem Vertragspartner. Wir sind berechtigt, eine Kopie anzufertigen.
10. Preisgünstige Datenträger, insbesondere DVD,
CD oder USB-Sticks werden, soweit nicht anders vereinbart, nicht an den Vertragspartner zurückgegeben.
§4 FORMPROOF/SCREENPROOF
1. Zur Überprüfung der Vollständigkeit des Druckerzeugnisses wird auf Wunsch des Kunden ein Formproof (Ausdruck der fertig gerippten Daten) oder ein Screenproof (PDF-Datei, die auf Basis eines sicheren Prozesses erzeugt wurde) erstellt.
2. Wir behalten uns vor, bei umfangreichen Aufträgen nur das Formproof als Kontrollmittel
zuzulassen.
3. Das Formproof dient nicht der Farbbeurteilung.
Die Berechnung erfolgt gesondert, soweit nicht anders im Angebot ausgewiesen.
5. Nach Erstellung eines Formproofs/Screenproofs durch uns übernehmen wir die Gewähr für die sachliche Übereinstimmung von Formproof und Druck.
§5 KORREKTUREN
1. Erforderliche Abänderungen, insbesondere Besteller- oder Autoren-Korrekturen, werden nach Arbeits- und Materialaufwand berechnet.
2. Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Vertragspartner auf Satzfehler und sonstige Fehler sowie auf Richtigkeit zu überprüfen und druckfrei erklärt zurückzugeben.
3. Wir haften nicht für vom Vertragspartner übersehene Fehler.
4. Wird auf die Übersendung eines Korrekturabzuges verzichtet, so beschränkt sich die Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden.
5. Satz und Andruck werden auch dann berechnet, wenn ein Auftrag zurückgezogen wird.
§6 FARBEN UND PAPIER
1. Bei farbigen Reproduktionen können geringfügige Farbabweichungen vom Original sowie innerhalb der Auflage und zwischen Andrucken und Auflagendruck nicht beanstandet werden. Sie berechtigen nicht zur Mängelrüge.
2. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt.
3. Farbdrucke, die nicht auf unserem Proof-System erstellt wurden, sind nicht als farbverbindliche Vorlagen zu bewerten.
4. Farbqualitäts-Haftung im Rahmen der technischen Möglichkeiten wird daher nur bei vorheriger Erstellung eines Proofs durch uns übernommen.
5. Ausgenommen von dieser Regelung sind von uns schriftlich genehmigte Prozesse (z.B. Proofsysteme von Fremdanbietern).
6. Zwischen den vom Vertragspartner genehmigten Muster und den gelieferten Papieren können geringfügige Gewichtsdifferenzen und Qualitatsabweichungen auftreten, bedingt durch die Papierbeschaffenheit und durch technische Gegebenheiten beim Druck sowie beim Versand und bei der Lagerung.
§7 URHEBERRECHT
1. Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an eigenen Skizzen und Entwürfen und dergleichen verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung bei uns.
2. Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckunterlagen ist der Vertragspartner allein verantwortlich.
3. Der Vertragspartner haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden.
4. Der Vertragspartner hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
§8 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 8 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
2. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Vertragspartner, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
3. Bei Zielüberschreitungen tritt sofortiger Zahlungsverzug ein, und damit sind wir berechtigt, vom Verfalltag an Verzugszinsen in Höhe von 8 % Punkten bei Unternehmern (§ 14 BGB) und 5 % Punkten bei Verbrauchern über dem jeweils gültigen Basiszinssatz p. a. zu berechnen.
4. Unvereinbarte Inanspruchnahmen von Preisabschlägen werden zuzüglich
Bearbeitungsgebühr von 5 Euro und Portoauslagen zurückbelastet.
§9 EIGENTUMSVORBEHALT
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung sowie aller mit dem Vertragsverhältnis zusammenhängenden Nebenforderungen und aller sonstigen vom Vertragspartner aus der
Geschäftsverbindung mit uns geschuldeten Forderungen unser Eigentum.
2. Zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware ist der Vertragspartner nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf an uns übergeht und unsere schriftliche Einverständniserklärung vorliegt.
3. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Vertragspartner hiermit schon jetzt bis zur Erfüllung sämtlicher unserer Ansprüche die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstigen berechtigten Ansprüche gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten an uns ab.
§10 MÄNGELHAFTUNG
1. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit.
2. Handels- und branchenübliche Toleranzen berechtigen deshalb nicht zur Mangelrüge, insbesondere sind Minder- und Mehrlieferungen bis zu 10 % vom Vertragspartner zu akzeptieren.
3. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.
4. Bei einer berechtigten, innerhalb von 8 Tagen erhobenen, Mängelrüge behalten wir uns nach unserer Wahl zunächst Mängelbeseitigung oder Neulieferung gegen kostenlosen Austausch der vom Vertragspartner an uns zurückzugebenden mangelhaften Waren vor (Nacherfüllung).
5. Schadensersatz für Mängelfolgeschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder groben Fahrlässigkeit beruhen.
§11 IMPRIMATUR (DRUCKERLAUBNIS)
1. Mit der Druckerlaubnis übernimmt der Vertragspartner die volle Haftung für Text-, Stand- und Farbfehler,
die bereits aufgrund der genehmigten Vorlage(n), Farbkopien, Proofs, Andruckmuster oder gestellten Produktionsmuster ersichtlich sind.
2. Wir haften somit nur für Produktionsfehler.
§12 HANDELSBRAUCH
1. Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z.B. keine Herausgabepfl icht
von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.
§13 IMPRESSUM
1. Wir behalten uns das Recht vor, auf der Rückseite oder an geeigneter Stelle der von uns gelieferten Artikel unseren Firmennamen anzubringen.
2. Auch behalten wir uns vor, im Kundenauftrag gefertigte Artikel als Muster oder zu Werbezwecken weiterzuverwenden.
§14 ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT
1. Erfüllungsort für alle Verpfl ichtungen aus dem Vertragsverhältnis gegenüber Kaufl euten ist Simmershausen.
2. Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufl euten einschließlich Wechselund Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Fulda.
3. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien unterliegen dem deutschen Recht.
§15 SALVATORISCHE KLAUSEL
1. Durch die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
2. Im Falle der Unwirksamkeit einer dieser Bestimmungen sind wir berechtigt, die
unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg mit dem der unwirksamen Bestimmung so weit wie möglich übereinstimmt.