AGB

Druckerei Kempf GmbH

Inhaltsverzeichnis

Hinweis: Diese AGB gelten sowohl im Verkehr mit Unternehmern (B2B) als auch mit Verbrauchern (B2C). Soweit einzelne Regelungen ausschließlich für eine der beiden Gruppen gelten, ist dies ausdrücklich angegeben. Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB).

§1 GELTUNGSBEREICH

  1. Alle Lieferungen und Leistungen einschließlich Beratungsleistungen und Auskünften erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern sie nicht mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung abgeändert oder ausgeschlossen werden.
  2. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  3. Soweit der Vertragspartner Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist, gelten diese Bedingungen auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.
  4. Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) gelten diese AGB nur, soweit sie nicht von zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften abweichen. Im Fall eines Widerspruchs gehen die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften vor.

§2 PREISE

  1. Für Unternehmer (B2B): Unsere Preise verstehen sich netto ab Werk inkl. Verpackung, zzgl. Fracht, Porto (sofern nicht Frei-Haus vereinbart), Versicherung sowie der am Tag der Rechnungslegung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer in Euro.
  2. Für Verbraucher (B2C): Alle angegebenen Preise verstehen sich als Bruttopreise inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Versand- und Frachtkosten werden gesondert ausgewiesen und vor Vertragsabschluss klar kommuniziert.
  3. Nach gesonderter Vereinbarung liefern wir frei Haus.
  4. Die in unserem Angebot genannten Preise basieren auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung geltenden Material- und Lohnkosten und sind daher nur 3 Monate ab Angebotsdatum verbindlich.
  5. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Vertragspartners einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstands werden dem Vertragspartner berechnet.
  6. Als nachträgliche Änderung gelten auch erneute Datenübernahmen und Wiederholungen von Ausdrucken jeglicher Form, die vom Vertragspartner wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
  7. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter/übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Vertragspartner veranlasst sind, werden berechnet.

§3 DATENÜBERNAHME

  1. Wird der Umbruch in unserem Hause erstellt, müssen bei der Anlieferung digitaler Daten (z.B. MS-Word-Texte, gescannte Bilder, Logos, einzubindende Anzeigen) die Anforderungen an die Druckvorstufe beachtet werden, damit ein optimales Druckergebnis erreicht werden kann.
  2. Werden druckfertige Daten angeliefert, müssen die Anforderungen an PDF-Dateien bzw. an offene Daten beachtet werden.
  3. Unter druckfertigen Daten werden Daten verstanden, denen alle notwendigen Elemente und Zeichensätze beigefügt sind und die ohne gestalterische oder technische Korrekturen ausgegeben werden können.
  4. Bei Anlieferung digitaler Daten durch den Vertragspartner übernehmen wir grundsätzlich keine Gewährleistung für Konvertierungs- oder Interpretationsfehler.
  5. Eine fehlerhafte Ausgabe digitaler Daten aufgrund von Programmfehlern und Systeminkompatibilitäten kann grundsätzlich nicht beanstandet werden. Zur Absicherung kann ein Formproof erstellt werden (siehe § 4).
  6. Ausgenommen von der Gewährleistungsbeschränkung sind Daten, die auf Basis eines von uns schriftlich genehmigten Prozesses erstellt und übermittelt werden.
  7. Der Vertragspartner hat vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme gegen Computerviren einzusetzen.
  8. Die Datensicherung und Archivierung von druckfertig angelieferten Daten obliegt allein dem Vertragspartner. Wir sind berechtigt, eine Sicherungskopie anzufertigen.
  9. Preisgünstige Datenträger (insbesondere DVD, CD oder USB-Sticks) werden, soweit nicht anders vereinbart, nicht an den Vertragspartner zurückgegeben.

§4 FORMPROOF/SCREENPROOF

  1. Zur Überprüfung der Vollständigkeit des Druckerzeugnisses wird auf Wunsch des Kunden ein Formproof (Ausdruck der fertig gerippten Daten) oder ein Screenproof (PDF-Datei auf Basis eines sicheren Prozesses) erstellt.
  2. Wir behalten uns vor, bei umfangreichen Aufträgen nur den Formproof als Kontrollmittel zuzulassen.
  3. Der Formproof dient nicht der Farbbeurteilung. Die Berechnung erfolgt gesondert, soweit nicht anders im Angebot ausgewiesen.
  4. Nach Erstellung eines Formproofs/Screenproofs übernehmen wir die Gewähr für die sachliche Übereinstimmung von Formproof und Druck.

§5 KORREKTUREN

  1. Erforderliche Abänderungen, insbesondere Besteller- oder Autoren-Korrekturen, werden nach Arbeits- und Materialaufwand berechnet.
  2. Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Vertragspartner auf Satzfehler und sonstige Fehler sowie auf Richtigkeit zu überprüfen und druckfrei erklärt zurückzugeben.
  3. Wir haften nicht für vom Vertragspartner übersehene Fehler.
  4. Wird auf die Übersendung eines Korrekturabzuges verzichtet, so beschränkt sich unsere Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden.
  5. Satz und Andruck werden auch dann berechnet, wenn ein Auftrag zurückgezogen wird.

§6 FARBEN UND PAPIER

  1. Bei farbigen Reproduktionen können geringfügige Farbabweichungen vom Original sowie innerhalb der Auflage und zwischen Andrucken und Auflagendruck auftreten. Diese berechtigen nur dann nicht zur Mängelrüge, wenn sie das vertraglich vereinbarte Maß nicht überschreiten.
  2. Farbdrucke, die nicht auf unserem Proof-System erstellt wurden, sind nicht als farbverbindliche Vorlagen zu bewerten. Farbqualitätshaftung im Rahmen der technischen Möglichkeiten wird daher nur bei vorheriger Erstellung eines Proofs durch uns übernommen.
  3. Zwischen den vom Vertragspartner genehmigten Mustern und den gelieferten Papieren können geringfügige Gewichtsdifferenzen und Qualitätsabweichungen auftreten, bedingt durch Papierbeschaffenheit und technische Gegebenheiten beim Druck sowie beim Versand und bei der Lagerung.
  4. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte von Verbrauchern bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

§7 URHEBERRECHT

  1. Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an eigenen Skizzen, Entwürfen und dergleichen verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung bei uns.
  2. Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckunterlagen ist der Vertragspartner allein verantwortlich.
  3. Der Vertragspartner haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden. Der Vertragspartner hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

§8 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung sowie aller mit dem Vertragsverhältnis zusammenhängenden Nebenforderungen unser Eigentum.
  2. Im unternehmerischen Verkehr (B2B): Zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware ist der Vertragspartner nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf an uns übergeht und unsere schriftliche Einverständniserklärung vorliegt. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Vertragspartner hiermit schon jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen an uns ab.

§9 EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung sowie aller mit dem Vertragsverhältnis zusammenhängenden Nebenforderungen unser Eigentum.
  2. Im unternehmerischen Verkehr (B2B): Zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware ist der Vertragspartner nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf an uns übergeht und unsere schriftliche Einverständniserklärung vorliegt. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Vertragspartner hiermit schon jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen an uns ab.

§10 MÄNGELHAFTUNG

  1. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, sofern diese die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt.
  2. Handels- und branchenübliche Toleranzen berechtigen nicht zur Mängelrüge. Insbesondere sind Minder- und Mehrlieferungen bis zu 10 % im unternehmerischen Verkehr vom Vertragspartner zu akzeptieren.
  3. Für Unternehmer (B2B): Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Bei berechtigter Mängelrüge behalten wir uns nach unserer Wahl zunächst Mängelbeseitigung oder Neulieferung vor (Nacherfüllung). Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Vertragspartner Minderung oder Rücktritt verlangen.
  4. Für Verbraucher (B2C): Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß §§ 437 ff. BGB. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Lieferung. Die vorstehenden Einschränkungen (Ziffern 1–3) gelten gegenüber Verbrauchern nur insoweit, als sie nicht gegen zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften verstoßen.
  5. Schadensersatz für Mängelfolgeschäden ist ausgeschlossen, soweit er nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur im gesetzlich zulässigen Rahmen.

§11 IMPRIMATUR (DRUCKERLAUBNIS)

  1. Mit der Druckerlaubnis übernimmt der Vertragspartner die volle Haftung für Text-, Stand- und Farbfehler, die bereits aufgrund der genehmigten Vorlage(n), Farbkopien, Proofs, Andruckmuster oder Produktionsmuster ersichtlich sind. Wir haften somit nur für eigenständige Produktionsfehler.
  2. Diese Regelung gilt im unternehmerischen Verkehr (B2B) uneingeschränkt. Gegenüber Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte unberührt, soweit Fehler auf unserem Verschulden beruhen.

§12 HANDELSBRAUCH

  1. Im kaufmännischen Verkehr (B2B) gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie, z.B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden, sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.
  2. Auf den Verkehr mit Verbrauchern (B2C) findet diese Regelung keine Anwendung.

§13 WIDERRUFSRECHT

Gilt ausschließlich für Verbraucher (B2C) bei Fernabsatzverträgen

  1. Verbrauchern steht bei im Fernabsatz (z.B. über unsere Website oder per E-Mail) geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
  2. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Da es sich bei unseren Druckerzeugnissen regelmäßig um individuell nach Kundenvorgabe angefertigte Produkte handelt, besteht in diesen Fällen kein Widerrufsrecht.
  3. Soweit ausnahmsweise ein Widerrufsrecht besteht (z.B. bei Standardprodukten ohne individuelle Anpassung), gilt folgende Widerrufsbelehrung:

    Widerrufsbelehrung: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Druckerei Kempf GmbH, Simmershausen) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

§14 FIRMENKENNUNG UND REFERENZRECHT

  1. Wir behalten uns das Recht vor, auf der Rückseite oder an geeigneter Stelle der von uns gelieferten Artikel unseren Firmennamen anzubringen.
  2. Wir behalten uns vor, im Kundenauftrag gefertigte Artikel als Muster oder zu eigenen Werbezwecken weiterzuverwenden, sofern der Vertragspartner nicht ausdrücklich widerspricht.

§14 ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Simmershausen.
  2. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Unternehmern (§ 14 BGB) einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Fulda.
  3. Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) gilt ein vereinbarter Gerichtsstand nicht. Es gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsvorschriften, insbesondere der Wohnsitz des Verbrauchers.
  4. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien unterliegen dem deutschen Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
  5. Für Verbraucher mit Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat gilt ergänzend, dass zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, durch die Rechtswahl nicht ausgehebelt werden.

§16 SALVATORISCHE KLAUSEL

  1. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  2. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.